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In 12 Monaten schuldenfrei durch EU-Insolvenz

PRIVAT- UND FIRMENINSOLVENZ

Kompetente Rechtsberatung durch erfahrene Juristen im Rundumsorglospaket mit Erfolgs- und Geld-zurück-Garantie

14000+

zufriedene Mandanten

20

Jahre Erfahrung

55+

Juristen & Insolvenzexperten

2000+

Restschuldbefreiungen

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Mit uns werden Sie innerhalb von 12 Monaten schuldenfrei

Sie haben Schulden und wollen diese loswerden? Mit unserer Unterstützung werden Sie binnen 12 Monaten schuldenfrei. Das EU-Recht bietet dazu mehrere Möglichkeiten, wobei das Insolvenzverfahren in Irland besonders einfach, sicher und kostengünstig ist.

Ihre Restschuldbefreiung, welche in allen anderen EU-Staaten anerkannt wird, erreichen Sie bereits auf den Tag genau 12 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Demgegenüber dauert ein vergleichbares Verfahren zur Schuldenfreiheit in Deutschland drei Mal so lang. Zudem wird in Deutschland in vielen Fällen die Restschuldbefreiung versagt – in Irland ist diese hingegen garantiert.

Ihre Vorteile

Restschuldbefreiung nach 12 Monaten

Deliktische Forderungen inbegriffen

Pfändungsfreigrenzen von 2.000€ – 3.000€ im Monat möglich

Niedrige Verfahrenskosten von 200 €

Eigene Immobilie kann behalten werden

Kostenloses Erstgespräch

Während des kostenlosen Erstgesprächs analysieren wir Ihre aktuelle Situation und besprechen mit Ihnen primär, welches EU-Land für Ihre Insolvenz am besten geeignet ist. Das hängt unter anderem von Ihrem Familienstand, vorhandenem Eigentum oder sonstigen Vermögenswerten und der Art Ihrer Verbindlichkeiten ab.

Sofort nach der Mandatserteilung beginnen wir mit den ersten Schritten Richtung Schuldenfreiheit. Hierzu gehören die Sicherung des noch vorhandenen Vermögens und die Etablierung Ihres Lebensmittelpunktes in Irland. Wir stehen Ihnen ab sofort mit Rat und Tat zur Seite, übernehmen die Kommunikation mit Ihren Gläubigern und setzen alle notwendigen Maßnahmen um, damit Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gegen Sie in Deutschland nicht mehr möglich sind.

Nach sorgfältiger Vorbereitung auf Ihr Insolvenzverfahren, beantragen wir die Insolvenz beim Irischen High Court für Sie. Zuvor prüfen wir Ihre Evidenzen, die Sie mit unserer Hilfe im EU-Ausland geschaffen haben. Nur wenn Ihr COMI (Centre of Main Interest), also der Mittelpunkt Ihrer Interessen, zweifelsfrei im Ausland zu belegen ist, kann das Insolvenzverfahren rechtssicher eröffnet werden. Beim Gerichtstermin können wir Sie vertreten, Sie müssen in der Regel nicht persönlich erscheinen.

Während des laufenden Insolvenzverfahrens, der sogenannten Wohlverhaltensphase, übernehmen wir sämtliche Kommunikation mit dem Official Assignee (Insolvenzverwalter) für Sie. Ihre Gläubiger dürfen nicht mehr an Sie herantreten. Ab jetzt heißt es nur noch abwarten, bis Sie für Schuldenfrei erklärt werden. Nach erfolgter Restschuldbefreiung beantragen wir für Sie die Austragungen der Schufa-Einträge und sonstiger Auskunfteien. Nach nur 8-12 Monaten haben Sie es geschafft - Einem Neustart steht ab nun an nichts mehr im Wege!

Irische EU-Insolvenz in 3-Schritten

1

Kostenfreie Erstanalyse

Sie beginnen den Prozess der EU-Insolvenz in Irland mit einem kostenlosen Erstgespräch. Wir analysieren Ihre wirtschaftliche Situation, bieten Beratung zur taktisch richtigen Abmeldung und unterstützen Sie bei der Auswahl logistischer Details wie Fluglinien und Flughäfen.
Zusätzlich erhalten Sie erste Hilfe bei drohender Zwangsvollstreckung oder Kontopfändung.

2

Bildung des Lebensmittelpunktes in Irland(COMI)

Nach der Vorbesprechung helfen wir Ihnen bei der Buchung von Flügen und Hotelzimmern. Unsere Dienstleistungen umfassen die Anmeldung bei der Sozialversicherung in Irland, eine Einführung in die Lebensverhältnisse vor Ort sowie die Besprechung und Auswahl einer geeigneten Wohngegend. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Wohnungsanmietung, inklusive Prüfung von Mietverträgen und Formalitäten uvm.

3

EU-weit anerkannte Insolvenz nach 8-12 Monaten

Unser letzter Schritt führt zur EU-weit anerkannten Insolvenz nach 8-12 Monaten. Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Abwicklung des Insolvenzverfahrens, damit Sie nach Ablauf dieser Frist schuldenfrei sind. Unsere Dienstleistungen umfassen die Koordination aller notwendigen Schritte, einschließlich der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und der Einhaltung rechtlicher Verfahren. Wir stehen Ihnen weiterhin zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Insolvenz nach EU-Standards anerkannt wird, und begleiten Sie auf dem Weg zur Wiedererlangung finanzieller Freiheit.

Kompetent - Rechtssicher - EU-Insolvenz von erfahrenen Juristen und Insolvenzfachleuten

Die JMCS & Associés ist ein Kollegium aus erfahrenen Juristen, Wirtschafts- und Steuerfachleuten sowie Insolvenzexperten, welche in der gesamten EU sowie in der Schweiz agieren. Unser Kompetenzbereich liegt in der:

Durchführung von Privat- und Unternehmensinsolvenzen (EU-Insolvenzen) in Irland, Lettland und Spanien.

Beratung und Durchführung von EU-Führerscheinen in Zypern, Irland, Schweden und der Schweiz.

Beratung und Gründung von Gesellschaften in Irland, Zypern, Lettland, Spanien, Deutschland und der Schweiz.

Beratung zur Steueroptimierung von Unternehmen und Privatpersonen in Irland, Zypern, Lettland, Spanien und der Schweiz.

EU-Insolvenzberatung und Unterstützung - Irland, Lettland, Spanien

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Durchführung von Privat- und Firmeninsolvenzen sowie bei der Sanierung, Umstrukturierung und Verlagerung des Lebensmittelpunkts nach Irland, Lettland und Spanien – bis hin zur endgültigen Eintragung der Restschuldbefreiung in jedem EU-Land.

Wir helfen Ihnen zügig und rechtssicher aus den Schulden mittels einer Privatinsolvenz in Irland, Lettland und Spanien. Einer unserer Fachbereiche liegt in der Durchführung von EU-Insolvenzen.

Mit unserem Insolvenz-System ist eine Entschuldung in kürzester Zeit (ab 6 Monate) möglich. Forderungen aus Straftaten sowie Steuerschulden, welche in manchen Ländern der EU (u. a. Deutschland, Österreich, Frankreich, Lettland) nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden, können im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Irland kostengünstig, schnell und erfolgreich liquidiert werden.

Auch im Falle einer Gewerbeuntersagung können wir Ihnen helfen, wieder schnell und rechtssicher u. a. in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Griechenland und den Niederlanden ein Gewerbe (Selbstständigkeit) auszuüben.

Wir haben den einfachen und schnellen Weg aus der Schuldenfalle und können eine Erfolgsquote von 100 % vorweisen. Wie jeder Jurist haften wir für die von uns erbrachte Beratung und bieten Ihnen daher eine 100% ige Zufriedenheitsgarantie sowie eine Geld-zurück-Garantie an.

Firmengründung: Steueroptimierung in europäischen Rechtsordnungen

Der große Vorteil der Europäischen Union besteht darin, dass 27 Rechtssysteme zur freien Wahl stehen und europäische Staatsbürger sich das Rechtssystem aussuchen können, in dem Sie z. B. Ihren Wohnsitz begründen oder eine Firma (Gesellschaft) gründen. Die Harmonisierung des europäischen Binnenmarkts hat unter anderem durch die Richtlinie (EU) 2017/1132 dazu geführt, dass Ihnen Nachteile aufgrund des Wohn- o. Firmensitzes nicht mehr entstehen können. So kann jeder EU-Bürger frei entscheiden, welche Vorteile in welchem Land er für seine persönlichen Zwecke benötigt.

Beispiel: Eine Firma in Zypern oder Irland zu gründen bringt den Vorteil, dass die Körperschaftsteuer gerade einmal bei 12,5 % liegt. Eine Gewerbesteuer gibt es in beiden Ländern nicht. Liegt nun auch noch der Wohnsitz z. B. in Zypern, muss keine Einkommensteuer auf Kapitalerträge, Dividenden und Gewinne (sogenannter Non-Dom Status) bezahlt werden.

Wir beraten unsere Mandanten dahingehend, sich legal und rechtssicher steuerlich in Europa zu optimieren.

Im Rahmen von EU-Firmengründungen helfen wir auch bei der Beantragung von Krediten und der Erstellung von kleinen und komplexen Finanzierungskonzepten für Firmen. Oftmals ist die Kreditbeschaffung für Unternehmen außerhalb Deutschlands o. Österreichs deutlich einfacher und für den Unternehmer praxisnaher.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Privathaftung sind in einigen Mitgliedstaaten der europäischen Union deutlich unternehmerfreundlicher als in Deutschland oder Österreich.

Buchen Sie jetzt ein für Sie kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit einem Juristen, in dem wir Ihre momentane Situation erörtern und bereits erste Lösungsansätze für Sie erarbeiten. Selbstverständlich ist das Erstgespräch zu 100 % vertraulich und garantiert kostenfrei.

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